Ehrenordnung des TSV Hopferau - Eisenberg - 1965 e.V.
1. Diese
Ehrenordnung regelt Rahmen und Umfang der Ehrung, sowie Würdigung der
Tätigkeit von verdienten langjährigen Vereinsmitgliedern zur Förderung des
Sports und Anerkennung der Leistungen für den Verein und seine Mitglieder
im Sinn der Vereinssatzung.
2. Der
Ehrenausschuss setzt sich zusammen aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem Schriftführer. Seine Aufgabe ist es, die
Vorbereitung und Durchführung der Ehrung verdienter Mitglieder
vorzunehmen.
3. Zur
Ehrung vorzusehen sind langjährige aktive und passive Mitglieder, sowie
Mitglieder, die sich besondere und hervorragende Verdienste um den Verein
erworben haben.
4. Die
Ehrung wird durch den 1. Vorsitzenden oder einer von ihm beauftragten
Person vorgenommen. Sie ist in angemessenem Rahmen jährlich, längstens in
Abständen von drei Jahren durchzuführen; zweckmäßigerweise bei besonderen
festlichen Anlässen, Vereinsfeiern, Generalversammlungen oder auch bei
persönlichen Feiern und Jubiläen.
5. Ehrenamtliche
Tätigkeit oder passive Mitgliedschaft die nur in gewissen Zeitabständen
ausgeübt wurden bzw. bestanden hat, müssen bei der Beurteilung notwendige
Einschränkungen erfahren. Ebenso gelten Wettkampferfolge nur bedingt als
verdienstvolle Tätigkeit im Sinne dieser Ehrenordnung.
6. Besondere
sportliche Erfolge einzelner Mitglieder erfahren eine Ehrung bzw.
Anerkennung von Fall zu Fall in einer angemessenen Form.
7. Bei
jährlichen Generalversammlung sind die in dem jeweiligen Jahr zur Ehrung
vorgesehenen Mitglieder bekannt zu geben, falls die Ehrung nicht
unmittelbar bei der Generalversammlung erfolgt.
8. Es
werden folgende Ehrenzeichen mit Urkunde verliehen:
·
TSV Verdienstnadel in Bronze/ Silber /
Gold
·
TSV-Ehrennadel in Bronze/ Silber/
Gold
·
TSV-Ehrennadel in Gold/
Ehrenmitglied
9. Für
die Verleihung der unter 8 genannten Ehrenzeichen gelten im einzelnen
folgende Voraussetzungen:
Ausschließliche oder überwiegende (mehr als die Hälfte der Zeit) aktive
Vereinstätigkeit als Mitglied des TSV Hopferau-Eisenberg
• mindestens 25 Jahre - TSV-Ehrennadel Silber
• mindestens 40 Jahre - TSV-Ehrennadel Gold
• mindestens 50 Jahre - TSV-Ehrennadel Gold (siehe Punkt
14-Ehrenmitgliedschaft)
Ausschließliche oder überwiegende (mehr als die Hälfte der
Zeit) passive Vereinsmitgliedschaft
• mindestens 25 Jahre - TSV-Ehrennadel Bronze
• mindestens 40 Jahre - TSV-Ehrennadel Silber
• mindestens 50 Jahre - TSV-Ehrennadel Gold (siehe
Punkt 14-Ehrenmitgliedschaft)
10. Übt
ein Vereinsmitglied während der nachstehenden Zeit ausschließlich
Funktionärstätigkeit (Vorstandsmitglied, Abteilungsleiter, Übungsleiter,
Jugendleiter, usw.) aus, erhält es die Verdienstnadel des TSV
Hopferau-Eisenberg, bei:
• mindestens 10 Jahre - TSV-Verdienstnadel Bronze
• mindestens 15 Jahre- TSV-Verdienstnadel Silber
• mindestens 25 Jahre - TSV-Verdienstnadel Gold
10 a. Mitglieder, die den Verein durch
überdurchschnittliche Aktivität über mindestens vier Jahre, oder durch
materielle oder finanzielle Mittel überdurchschnittlich fördern, wobei ein
strenger Maßstab anzulegen ist, und dabei nicht unbedingt dem
Mitgliederkreis a) bzw. b) zuzuordnen sind, können mit der
·
Verdienstnadel Bronze geehrt werden
·
Verdienstnadel Silber, bei
mindestens zehnjähriger überdurchschnittlicher Förderung des TSV
·
Verdienstnadel Gold, bei
außerordentlichen Fällen (Vorstandsbeschluss!)
ausgezeichnet werden.
aktive Spieler in Mannschaften werden mit der
„Spielernadel“ geehrt:
250 Punktspiele für den TSV - Spielernadel in Bronze
400 Punktspiele für den TSV - Spielernadel in Silber
500 Punktspiele für den TSV - Spielernadel in Gold
(gerechnet ab dem 15. Lebensjahr!)
11. Ehrenmitgliedschaft:
Mit der Verleihung der TSV-Ehrennadel in Gold für 50 jährige überwiegende
aktive bzw. für 60 jährige passive Mitgliedschaft ist die Ernennung zum
Ehrenmitglied verbunden. Es wird die TSV-Ehrennadel in Gold
„Ehrenmitglied" mit dazugehöriger Urkunde verliehen. Personen, die sich
besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können unabhängig von
der Mitgliedschaft zum Ehrenmitglied ernannt werden. Der Vereinsausschuss
entscheidet darüber. Die Ehrenmitgliedschaft befreit von
Mitgliedsbeiträgen sowie Gebühren und berechtigt zur eintrittsfreien
Teilnahme an allen Veranstaltungen des TSV Hopferau-Eisenberg.
12. Der
Ausschuss schlägt jeweils die zur Ehrung vorgesehenen Mitglieder vor. Der
Vereinsvorstand und der Vereinsausschuss beschließen mehrheitlich über die
Ehrung.
Die Mitglieder des Ausschusses des
TSV Hopferau-Eisenberg stimmen dieser Ehrenordung zu.
Es folgen die Unterschriften des 1. und 2. Vorsitzenden, des
Schatzmeisters und der Schriftführerin (Unsin Alfred, Linder Paul,
Marquardt Conny, Schacht Elke, sowie mindestens 3
Ausschussmitgliedern.
Die Ehrenordnung wurde überarbeitet (als Grundlage
diente die Ehrenordnung des BLSV, die ursprüngliche TSV-Ehrenordnung
und die TSV-Ehrenordnung vom 22.05.03) und neu verabschiedet am
12.10.2005