Willkommen beim

TSV Hopferau - Eisenberg * 1965 e.V.

 

 

Ehrenordnung des TSV Hopferau - Eisenberg  -  1965 e.V.

 

1.   Diese Ehrenordnung regelt Rahmen und Umfang der Ehrung, sowie Würdigung der Tätigkeit von verdienten langjährigen Vereinsmitgliedern zur Förderung des Sports und Anerkennung der Leistungen für den Verein und seine Mitglieder im Sinn der Vereinssatzung.

2.    Der Ehrenausschuss setzt sich zusammen aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Seine Aufgabe ist es, die Vorbereitung und Durchführung der Ehrung verdienter Mitglieder vorzunehmen.

3.    Zur Ehrung vorzusehen sind langjährige aktive und passive Mitglieder, sowie Mitglieder, die sich besondere und hervorragende Verdienste um den Verein erworben haben.

4.    Die Ehrung wird durch den 1. Vorsitzenden oder einer von ihm beauftragten Person vorgenommen. Sie ist in angemessenem Rahmen jährlich, längstens in Abständen von drei Jahren durchzuführen; zweckmäßigerweise bei besonderen festlichen Anlässen, Vereinsfeiern, Generalversammlungen oder auch bei persönlichen Feiern und Jubiläen.

5.    Ehrenamtliche Tätigkeit oder passive Mitgliedschaft die nur in gewissen Zeitabständen ausgeübt wurden bzw. bestanden hat, müssen bei der Beurteilung notwendige Einschränkungen erfahren. Ebenso gelten Wettkampferfolge nur bedingt als verdienstvolle Tätigkeit im Sinne dieser Ehrenordnung.

6.   Besondere sportliche Erfolge einzelner Mitglieder erfahren eine Ehrung bzw. Anerkennung von Fall zu Fall in einer angemessenen Form.

7.   Bei jährlichen Generalversammlung sind die in dem jeweiligen Jahr zur Ehrung vorgesehenen Mitglieder bekannt zu geben, falls die Ehrung nicht unmittelbar bei der Generalversammlung erfolgt.

8.   Es werden folgende Ehrenzeichen mit Urkunde verliehen:

 

·       TSV Verdienstnadel in Bronze/ Silber / Gold

·       TSV-Ehrennadel in Bronze/ Silber/ Gold 

·       TSV-Ehrennadel in Gold/ Ehrenmitglied

9.   Für die Verleihung der unter 8 genannten Ehrenzeichen gelten im einzelnen folgende Voraussetzungen:

Ausschließliche oder überwiegende (mehr als die Hälfte der Zeit) aktive Vereinstätigkeit als Mitglied des TSV Hopferau-Eisenberg 

• mindestens 25 Jahre - TSV-Ehrennadel Silber 

• mindestens 40 Jahre - TSV-Ehrennadel Gold

• mindestens 50 Jahre - TSV-Ehrennadel Gold (siehe Punkt 14-Ehrenmitgliedschaft) 

Ausschließliche oder überwiegende (mehr als die Hälfte der Zeit) passive Vereinsmitgliedschaft

 • mindestens 25 Jahre - TSV-Ehrennadel Bronze

 • mindestens 40 Jahre - TSV-Ehrennadel Silber

 • mindestens 50 Jahre - TSV-Ehrennadel Gold (siehe Punkt 14-Ehrenmitgliedschaft) 

10. Übt ein Vereinsmitglied während der nachstehenden Zeit ausschließlich Funktionärstätigkeit (Vorstandsmitglied, Abteilungsleiter, Übungsleiter, Jugendleiter, usw.) aus, erhält es die Verdienstnadel des TSV Hopferau-Eisenberg, bei:

• mindestens 10 Jahre - TSV-Verdienstnadel Bronze 

• mindestens 15 Jahre- TSV-Verdienstnadel Silber 

• mindestens 25 Jahre - TSV-Verdienstnadel Gold

10 a.  Mitglieder, die den Verein durch überdurchschnittliche Aktivität über mindestens vier Jahre, oder durch materielle oder finanzielle Mittel überdurchschnittlich fördern, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist, und dabei nicht unbedingt dem Mitgliederkreis a) bzw. b) zuzuordnen sind, können mit der

·  Verdienstnadel Bronze geehrt werden

·  Verdienstnadel Silber, bei mindestens zehnjähriger überdurchschnittlicher Förderung des TSV

·  Verdienstnadel Gold, bei außerordentlichen Fällen (Vorstandsbeschluss!)

ausgezeichnet werden.

aktive Spieler in Mannschaften werden mit der „Spielernadel“ geehrt:


250 Punktspiele für den TSV - Spielernadel in Bronze

400 Punktspiele für den TSV - Spielernadel in Silber

500 Punktspiele für den TSV - Spielernadel in Gold  (gerechnet ab dem 15. Lebensjahr!)

 

11.  Ehrenmitgliedschaft: Mit der Verleihung der TSV-Ehrennadel in Gold für 50 jährige überwiegende aktive bzw. für 60 jährige passive Mitgliedschaft ist die Ernennung zum Ehrenmitglied verbunden. Es wird die TSV-Ehrennadel in Gold „Ehrenmitglied" mit dazugehöriger Urkunde verliehen. Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können unabhängig von der Mitgliedschaft zum Ehrenmitglied ernannt werden. Der Vereinsausschuss entscheidet darüber. Die Ehrenmitgliedschaft befreit von Mitgliedsbeiträgen sowie Gebühren und berechtigt zur eintrittsfreien Teilnahme an allen Veranstaltungen des TSV Hopferau-Eisenberg.
 

12. Der Ausschuss schlägt jeweils die zur Ehrung vorgesehenen Mitglieder vor. Der Vereinsvorstand und der Vereinsausschuss beschließen mehrheitlich über die Ehrung.
 

Die Mitglieder des Ausschusses des TSV Hopferau-Eisenberg stimmen dieser Ehrenordung zu.

Es folgen die Unterschriften des 1. und 2. Vorsitzenden, des Schatzmeisters und der Schriftführerin (Unsin Alfred, Linder Paul, Marquardt Conny, Schacht Elke, sowie mindestens 3 Ausschussmitgliedern.

 

Die Ehrenordnung wurde überarbeitet (als Grundlage diente die Ehrenordnung des BLSV, die ursprüngliche TSV-Ehrenordnung und die TSV-Ehrenordnung vom 22.05.03) und neu verabschiedet am 12.10.2005