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dem 1.Juni 2003
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Auf dieser Seite geht es um das nicht immer ganz einfache Zusammentreffen von Rad- und Autofahrern, Fußgängern sowie mit anderen Straßenbenutzern und Verschmutzern.
Zu den verkehrsbedingten Problemen auf den Straßen kommt hinzu, dass der gesunde Menschenverstand zum Verstehen der verwirrten Rechtslage nicht ausreicht!
Die folgenden FAQs sollen die Widersprüche aufzeigen und dabei helfen, den Wahnsinn auf unseren Straßen besser zu verstehen sowie zum Nachdenken anregen. ABER sie sind keinesfalls als Aufforderung für rechtswidrige Taten zu verstehen.
Grundsatzurteil zur Radwegebenutzungspflicht
Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 18.11.2010: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs- Ordnung - StVO).
Kommentar: Radfahrer wurden von höchster Stelle als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer bestätigt. Somit haben auch Radfahrer ein Recht darauf, unbehindert vorwärts zu kommen. Ein Sieg für die Umwelt! Die PS-Wahnsinnigen müssen wohl jetzt noch öfters den Fuß vom Gas nehmen. In einigen Gemeinden hat sich das Urteil immer noch nicht herum gesprochen, denn es werden nach wie vor unsinnige Radwege neu ausgeschildert. Man kann es wohl als eine Verschwendung von Steuergeldern einstufen ...
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§39 Verkehrszeichen
(1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
§45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. ... insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. ... Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.
Da bleibt nur die Frage, warum die Behörden die StVO nicht lesen und den Schilderwald immer weiter vergrößern? Man kann nur vermuten, dass sie uns Bürger für genauso blöd halten ...
Frage: Was bedeutet das blaue runde Schild mit dem weißen Rennrad? |
Mögliche Antworten a) Strecke für Rennfahrer freihalten! b) Vorsicht Baustelle! c) Park and Bike Parkplatz für Autofahrer, die ab hier mit dem Rad weiterfahren. |
StVO §2 Abs.4 Radfahrer müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung (~ mit dem links oder weiter unten gezeigten Verkehrszeichen als Radweg) gekennzeichnet ist. Kommentar: 'Rad weg von der Straße' - so jedenfalls denken viele Behörden wenn sie das Schild aufstellen. Kommentar: Radwege sind in der Regel zu geparkt, ein bevorzugter Platz für Baustellen und Mülltonnen, eingeengt durch vorstehende Hecken, voll mit Schlaglöchern, Glasscherben, Pferdemist und ... Ein Beispiel aus der Rechtssprechung: Kommentar: Also effektiv nie !? Die Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung regelt einiges zum Thema Radwege: am 1.10.1998 wurde die generelle Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben, was viele selbsternannte Polizisten unter den Autofahren nicht wissen.
In der VwV-StVO ist an einer Stelle zum § 2 der StVO eine Ausnahme von Radweg-Benutzungspflicht beschrieben: "Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite (eines Radwegs) beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfasst. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;" Wenn ein Fahrzeug zu breit bzw. unhandlich für den Radweg ist (Trike, Kinderanhänger) und nur mit Mühe befahrbar ist , dann besteht keine Radweg-Benutzungspflicht; der Radweg ist dann unzumutbar (Urteil des OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291 und BGH, NZV 1995, 144 und VG Berlin, NZV 2001, 317). Noch ein Beispiel aus der Rechtssprechung: Wer mit seinem Auto auch nur teilweise (z.B. mit den rechten Rädern) einen Radweg zu parkt, darf abgeschleppt werden. Kommentar: Schön für die Radler - aber leider kennt die Polizei, bzw. die "Kommunale Verkehrs(un-)sicherheit ..." dieses Urteil nicht Parkende Autos verengen nicht nur den Radweg (Mindestbreite!) sondern stellen auch eine unzumutbare Gefahr für den Radler dar, da eine plötzlich geöffnete Autotür das Todesurteil für einen Radler bedeuten kann. |
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Frage: Warum fahren einige Radfahrer bei Dunkelheit ohne Licht? |
Mögliche Antworten a) Sie können nicht anders, da die für ein Fahrrad vorgeschriebene Beleuchtungsanlage 50 Jahre alten Vorschriften entsprechen muss, und dieser Schrott funktioniert nun mal nicht zuverlässiger! b) Warum nicht, denn Autofahrer müssen immer mit unbeleuchteten Verkehrshindernissen rechnen, oder haben Sie schon einmal Wildschweine gesehen, die mit Scheinwerfern über die Straße laufen? c) Reflektoren sind doch ausreichend, es ist ja ein Z drauf. |
StVO §17: Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. StVO §23: Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen ... an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist. StVZO §67: Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, ... Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung) ...
Kommentar: Da wiehert der Amtsschimmel! Umweltbewusste Radler sind das Opfer einer schwachsinnigen Verordnung! Die Forderung nach mindestens zwei um 180° versetzte Speichenrückstrahler lässt jegliche praktischen und mathematischen Kenntnisse vermissen. Auch die Forderung, dass Rückstrahler nicht höher als 600 mm angebracht sein dürfen, beweißt noch einmal den Schwachsinn. Die Sesselfurzer haben noch nie ein Bike gesehen und kennen auch nicht deren Geometrien! Den Schwachsinn der veralterten Zulassungsvorschrift für Radbeleuchtungsanlagen erkennt man leicht anhand der folgenden Zusammenhänge: Jedes Kind hat die Erfahrung gemacht, dass das Radlicht um so heller ist, je schneller man fährt. Es weiß auch, dass man gar kein Licht hat, wenn man ganz besonders vorsichtig und langsam fährt. Um Hindernisse und Fußgänger rechtzeitig zu erkennen, oder selbst ausreichend gesehen zu werden, muss ein Radfahrer über ein ausreichend starkes Scheinwerferlicht verfügen - ganz besonders bei blendendem Autoverkehr. Aber dazu muss er ausreichend schnell fahren. Dumm ist nur, dass ihm im Falle eines Unfalls sein schnelles Fahren als Schuld vorgehalten wird. Das ist effektiv ein Radfahrverbot bei Dunkelheit! Ein anderes Beispiel: Fahrradscheinwerfer dürfen maximal nur 10 m weit leuchten, damit sie nicht blenden. Unverständlich ist, dass Kraftfahrzeugscheinwerfer mehr als 4-mal so stark blenden dürfen. Für Radfahrer gilt bekanntlich eine Radweg-Benutzungspflicht, aber auf Grund der vorgeschriebenen schwachen Scheinwerfer kann ein Radfahrer die Radwegschilder bei Dunkelheit gar nicht erkennen (siehe hier). Offensichtlich gilt die Radweg-Benutzungspflicht nur Tagsüber!? Fazit: Eine nicht zugelassene, aber zuverlässige Batterie- Beleuchtungseinrichtung ist tausendmal sicherer wie die steinzeitlichen "Lichtmaschinen" und Drähte die im Erstfall gerade einmal wieder einen Wackelkontakt haben! Aber vergesst nicht, ein "Z" drauf zu malen. Man kann sich wirklich fragen wer hier blöd ist: die Vorschriften und ihre Macher oder der Radfahrer der sich dran hält ... Hier der Link zu einem Bericht des ADFC in dem Nachzulesen ist, wie Politiker die sinnvolle Novelierung der total veralterten Zulassungsordnung für Fahrräder verwässern. Der jetzige Entwurf ist genau so unbrauchbar wie die alte VO. Bleibt nur noch die Frage, welche Lobby dahinter steckt? Anstatt umwelt- und gesundheitsfreundliche Verkehrsmittel zu fördern wird nur bürokratischer Schwachsinn verzapft. Armes Deutschland! Hier der Link zu einem (Zitat) "humorvollen Videoclip" zum Thema mangelhafte Fahrradbeleuchtung im Fahrradportal. |
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Frage: Warum werden Radfahrer häufig von Autofahrern übersehen? |
Mögliche Antworten a) Viele Autofahrer haben noch nie auf einem Fahrrad gesessen. Sie sind sich deshalb ihres oft grob fahrlässigen Verhaltens gar nicht bewußt. b) Man kann doch nicht von Autofahrern verlangen, dass sie ihre coole Sonnenbrille abnehmen, nur wegen der paar Radfahrer und Fußgänger. Und Autos sieht man Dank der eingeschalteten Scheinwerfer auch mit Sonnenbrille! c) Wenn alle Auto- und Motorradfahrer tagsüber mit Licht fahren, dann müssen es die Radfahrer auch. |
StVO §23: Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. 1) Kommentar: Einige Autofahrer sind offensichtlich ständig benebelt und fahren deshalb grundsätzlich immer mit Licht. Dies scheint eine ansteckende Seuche zu sein, getreu dem Leitsatz: Licht an - Hirn aus! Und einige Politiker haben noch nie selber auf einem Fahrrad gesessen, denn sonst würden sie diesen Schwachsinn nicht auch fordern. Welche Lobby hier im Spiel ist kann man sich ja denken ... Die Schwachen im Straßenverkehr sind die Opfer des Tagfahrlichts, weil sie so noch häufiger übersehen werden! Mehr Argumente zum Nachdenken über diesen Schwachsinn gibt es beim ADFC. Hier könnt ihr die Erfahrungen der Österreicher mit dem Tagfahrlicht-Schwachsinn lesen, sowie Argumente, warum eine generelle Tagfahrlichtpflicht schlecht für die Umwelt ist. |
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Frage: Warum tragen manche Radfahrer bunte Hemdchen mit Werbung darauf (auch als Papageien Dress bekannt) und fahren nebeneinander? |
Mögliche Antworten a) Sie sind so etwas wie rollende Litfaßsäulen: Mit der Werbung auf dem Dress wird der Kredit für das Rad abgestottert. Je mehr der Verkehr behindert wird, desto besser der Werbeeffekt. Ist doch Logisch! b) Sie zeigen so ihre Verbundenheit, denn Händchen halten ist ihnen beim Radfahren zu gefährlich. c) Auf Grund der bunten Hemdchen sind sie sofort als Gruppe erkennbar und dürfen dann nebeneinander fahren. |
StVO §2 (4): Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung (als Radweg) gekennzeichnet ist. Kommentar: ... die restlichen 13 Radler gingen bereits verloren, das haben die zwei nur noch nicht gemerkt. Kommentar: Viele Bürokraten und Politiker kennen keine anderen Radfahrer. Für Werberummel sind die bunten Radler immer gut. Dazu werden ganze Straßenzüge gesperrt und die Zeitungen sind voll damit. Aber wer zum Schutz der Umwelt ein Rad benutzt, der wird ignoriert, behindert und beschimpft. |
Frage: Was bedeutet dieses Zusatzschild? |
Mögliche Antworten Radfahrer sind hier unerwünscht |
Kommentar: Das Schild ist eigentlich überflüssig, da schon allein der STVO §1 zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordert. Aber hier waren eindeutig Radfahrerfeindliche Verkehrsplaner am Werk. Man findet derartige Schilder z.B. in der Gegend von Bad Tölz im Bereich der Isar. Auf der Straße ist das Radfahren verboten und auf anderen Wegen sind Radfahrer unerwünscht ... |
Frage: Was bedeutet das blaue runde Schild mit Mutter und Kind sowie dem Rennrad daneben? |
Mögliche Antworten a) Ist da überhaupt ein Unterschied zum vorher gezeigtem Verkehrszeichen? |
Kommentar: Ja - da ist ein Unterschied - auch wenn ihn 99% aller Mitbürger nicht kennen! Die Schilder könnten aus Schilda stammen... StVO §41: getrennter Fuß- und Radweg Beispiel aus der Rechtssprechung: Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als "Mauer" zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. .... Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig. Kommentar: Da auch die Fußgänger das Schild nicht kennen, laufen sie genauso auf dem Fahrradweg - und was dann? Der Radfahrer ist wieder der Dumme. Also ist das Ganze nur eine Bereicherung des Schilderwaldes! |
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Frage: Warum tragen nicht alle Radfahrer keinen Helm? |
Mögliche Antworten a) Unverständlich - Radfahrer haben weder eine Knautschzone noch einen Airbag! b) Wo nichts drin ist, da braucht auch nichts geschützt werden ... |
Beispiele aus der Rechtssprechung: Nach einem Unfall sind Radler nicht für ihre eigenen Verletzungen mitverantwortlich, nur weil sie keinen Helm getragen haben. Radfahrer seien nicht gesetzlich verpflichtet, einen Kopfschutz zu tragen. Deshalb könne ihnen der Verzicht auf einen Helm nicht zur Last gelegt werden. Kommentar: Es muss jeder selbst entscheiden ob er mit oder ohne Helm fahren will. Ein Helm bietet ohnehin keinen Schutz gegenüber rücksichtslosen Autofahrern. Um die Anzahl der Kopfverletzungen ALLER Verkehrsteilnehmer zu senken müsste als erstes eine Helmpflicht für Autofahrer eingeführt werden ... |
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Frage: Warum fahren manche Autofahrer ihr Fahrrad mit dem Auto spazieren? |
Mögliche Antworten a) Sie testen gerade den CW-Wert des Fahrrads.
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Kommentar: diesen Leuten kann keiner helfen! Echte Radsportler würden ihren Bike das nicht zumuten! Die wollen nicht verstehen, dass ein Fahrrad ein umweltfreundliches Verkehrsmittel ist und dass man es gleich ab der Haustür benutzen kann. Absolut "krank": ein Auto mit "integriertem" Fahrradträger ... §22 StVO (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. |
Frage: Was bedeutet das gelbe Schild mit dem schwarzem Rennrad und dem verbogenen Pfeil ? |
Mögliche Antworten a) Der Radweg zur Post biegt gleich nach rechts ab. b) Rennfahrer mit gelbem Trikot müssen rechts abbiegen. |
StVO §41: Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten Kommentar: Weil Radfahrer so schnell unterwegs sind, könnten sie schon einmal das Abbiegen übersehen ;-) |
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Frage: Warum halten Autofahrer/innen beim Überholen von Radfahrern so wenig Seitenabstand? |
Mögliche Antworten a) Das Auto ist größer als ihr Verstand .... b) Diese Autofahrer sind auf mindestens einem Auge blind und können deshalb keine Abstände schätzen. c) Wenn der Verkehr fliessen soll, dann müssen Radfahrer von der Straße gedrängt werden. d) Sie bremsen nur für Tiere! |
§5 (4) der StVO verlangt einen "ausreichendem Seitenabstand". Kommentar: Radfahrer sind oft selber schuld wenn sie ganz rechts fahren und so die Autofahrer dazu verleiten sich trotz Gegenverkehr noch an ihnen vorbei zu quetschen. Eigentlich sollte jeder Radfahrer sich eine Warnkelle an die linke Lenkstange montieren um so die Autofahrer zum Nachdenken zu zwingen! Hilfreich sind auch kleine vorsichtige Schlencker um Autofahrer zu warnen. Kommentar: Das Rechtsfahrgebot verlangt nicht von Radfahrern so weit rechts zu fahren, dass sie jeden Gulli testen müssen. Bei parkenden Autos muss der Radfahrer mit plötzlich geöffneten Türen rechnen. Ein Seitenabstand von 1 Meter ist somit immer notwendig. Rein rechtlich steht dem Radfahrer (genau so wie dem Autofahrer) die gesamte Fahrbahnbreite zur Verfügung. |
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Frage: Muss ein Radfahrer beim Abbiegen die Hand heraushalten? |
Mögliche Antworten a) Ja, damit der nachfolgende Autofahrer sehen kann auf welcher Seite er überholen kann. b) Nein, es ist ein viel zu hohes Risiko mit nur einer Hand am Lenker zu fahren! |
§ 9 Abs. 1 StVO schreibt vor, dass das Abbiegen rechtzeitig und deutlich anzukündigen ist. § 67 StVZO erlaubt keine Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) am Fahrrad. Kommentar: Also bleibt nur der ausgestreckte Arm. Schon allein zur eigenen Sicherheit muss der nachfolgende Verkehr die Absicht des Abbiegens klar erkennen. Aber mit nur einer Hand am Lenker zu bremsen oder gar abzubiegen ist grober Leichtsinn. Ein rechtzeitiges Handzeichen, dann aber wieder beide Hände an den Lenker! Kommentar: Als Radfahrer darf man sich nicht darauf verlassen, dass ein Autofahrer trotz unklarer Verkehrssituation NICHT überholt. |
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Frage: Warum überholen einige Autofahrer kurz vor dem Rechtsabbiegen noch einen Radfahrer? |
Mögliche Antworten a) Der Autofahrer ist stets schneller als der Radler und braucht deshalb keine Rücksicht nehmen. b) Wenn der Radfahrer auffährt oder stürzt, dann ist es seine eigene Schuld. Erklärung: Rechts Überholen ist verboten. Das gilt auch für Radfahrer! |
§5 (4) der StVO fordert, dass der Überholte beim Wiedereinscheren nicht behindert werden darf. Kommentar: Das gilt auch für überholte Radfahrer. Auffallend ist, dass ältere Autofahrer diese Regel offensichtlich nicht kennen. Die Glatze oder grauen Haare erkennt man als Radfahrer erst dann, wenn man schon auf der Motorhaube liegt. Dies ist leider eine wiederholte Erfahrung! |
Frage: Was bedeutet das weiße Schild mit dem schwarzem Rennrad und den auf und ab Pfeilen ? |
Mögliche Antworten a) Vorsicht, die folgende Wegstrecke ist so schlecht, dass das Rad springen / abheben kann. b) Achtung Hindernis! Radfahrer müssen ihr Rad darüberheben. |
StVO §41: Zusatzschild zur Einbahnstraße: Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen. |
Frage: Was bedeutet das nebenstehende runde rot-weiße Schild mit dem schwarzen Rennrad ? |
Mögliche Antworten a) Vorsicht, schlechte Wegstrecke (viele Schlaglöcher). Nicht zu empfehlen für Rennräder. b) Das Schild zeigt ein Herrenrad, die Durchfahrt ist für Männer verboten! Nach den Frauenparkplätzen gibt es jetzt endlich auch Frauenradwege! |
StVO §41: Verbot für Radfahrer |
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Frage: Warum werden Radfahrer, die schneller als Autofahrer vorwärts kommen als Radl-Rambos beschimpft ? |
Mögliche Antworten a) Einige Autofahrer sind schlechte Verlierer, sie müssen immer öfter erkennen, dass viele teuer bezahlte PS keine Garantie für schnelles Vorwärts kommen sind. b) siehe "Neulich im Videotext" |
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten NUR für Kraftfahrzeuge. Jedoch gilt die allgemeine Regel, dass niemand schneller fahren darf, als es "der Verkehrssituation angemessen ist". Dies kann zum Beispiel Folgen haben, wenn Fußgänger zu schnelle Radfahrer zu spät wahrnehmen. Kommentar: Schnellfahren OHNE Klingel kann teuer werden ... Andere Beispiele aus der Rechtssprechung: Bei dichtem Verkehr genügt es, wenn ein Radfahrer nur 40 cm Seitenabstand zu parkenden Autos einhält. Kommt es zu einer Kollision mit einer vom Autofahrer geöffneten Autotür, dann trifft den Autofahrer die alleinige Schuld. Ein Radfahrer, der als erster zu einer engen Stelle der Fahrbahn kommt, hat Vorfahrt. Ein entgegenkommendes Auto muss dann mindestens einen Meter Seitenabstand zu dem Radler halten können. Ist der Abstand wegen des Engpasses nicht möglich, muss der Autofahrer warten. |
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Frage: Warum dürfen Radfahrer (während der Fahrt) kein Handy benutzen? |
Mögliche Antworten a) Das Verbot dient in erster Linie zur Einschränkung des Radkurier-Unwesens :-( b) Das ist wie das Handy-Verbot an Bord von Flugzeugen: Die elektromagnetischen Strahlungen des Handy würden die empfindliche Board-Elekronik des Drahtesels stören. Hierdurch könnte zum Beispiel das Antiblockier-System (ABS) des Vorderrades blockieren, was unweigerlich zum (Ab-)Sturz (Abstieg über den Lenker) führen würde. Alles klar!? ;-) |
... konnte mir bis Heute keiner plausibel erklären. |
Frage: Warum benutzen und verschmutzen |
Mögliche Antworten a) Es heißt doch gemeinsamer Fuß- und Radweg. Das Pferd geht doch zu Fuß! |
§1 der Straßenverkehrs-Ordnung Hoffentlich sagt das endlich einer den Pferden! Reiter sind eh vollkommen überfordert. Sie müssen aufpassen, dass sie nicht vom Pferd fallen. Sie können deshalb auch nicht sehen, wenn das Pferd etwas verliert. Da Reiter keine Rücksicht auf Radwege nehmen, gilt in diesen Fällen die Radweg-Benutzungspflicht nicht ... |
Das Allerletzte: zum Radfahren nach Helgoland !
ist laut StVO §50 verboten ...
Kommentar: Dieser Paragraph beweißt die sinnlose Regelungswut!
Das Verbot ist doch wohl vollkommen überflüssig! Da will doch eh keiner hin,
denn es gibt viel schönere Inseln, und das nicht nur zum Radfahren!