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FAQs für Radfahrer

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FAQs für Radfahrer

... und für alle, die Radfahrer besser verstehen wollen

Vorwort

Auf dieser Seite geht es um das nicht immer ganz einfache Zusammentreffen von Rad- und Autofahrern, Fußgängern sowie mit anderen Straßenbenutzern und Verschmutzern.

Zu den verkehrsbedingten Problemen auf den Straßen kommt hinzu, dass der gesunde Menschenverstand zum Verstehen der verwirrten Rechtslage nicht ausreicht!

Die folgenden FAQs sollen die Widersprüche aufzeigen und dabei helfen, den Wahnsinn auf unseren Straßen besser zu verstehen sowie zum Nachdenken anregen. ABER sie sind keinesfalls als Aufforderung für rechtswidrige Taten zu verstehen.

Neues

Grundsatzurteil zur Radwegebenutzungspflicht
Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 18.11.2010: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs- Ordnung - StVO).

Kommentar: Radfahrer wurden von höchster Stelle als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer bestätigt. Somit haben auch Radfahrer ein Recht darauf, unbehindert vorwärts zu kommen. Ein Sieg für die Umwelt! Die PS-Wahnsinnigen müssen wohl jetzt noch öfters den Fuß vom Gas nehmen. In einigen Gemeinden hat sich das Urteil immer noch nicht herum gesprochen, denn es werden nach wie vor unsinnige Radwege neu ausgeschildert. Man kann es wohl als eine Verschwendung von Steuergeldern einstufen ...


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§39 Verkehrszeichen
(1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
§45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. ... insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. ... Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.

Da bleibt nur die Frage, warum die Behörden die StVO nicht lesen und den Schilderwald immer weiter vergrößern? Man kann nur vermuten, dass sie uns Bürger für genauso blöd halten ...


Hier endlich zu den Fragen und Antworten:


Radfahrer

Frage: Was bedeutet das blaue runde Schild mit dem weißen Rennrad?

Mögliche Antworten

a) Strecke für Rennfahrer freihalten!

... fast richtig

b) Vorsicht Baustelle!

Nahe dran, oder kennen Sie einen Radweg, der nicht aufgebaggert ist?

c) Park and Bike Parkplatz für Autofahrer, die ab hier mit dem Rad weiterfahren.

Gut beobachtet!

StVO §2 Abs.4 Radfahrer müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung (~ mit dem links oder weiter unten gezeigten Verkehrszeichen als Radweg) gekennzeichnet ist.

Kommentar: 'Rad weg von der Straße' - so jedenfalls denken viele Behörden wenn sie das Schild aufstellen.

Kommentar: Radwege sind in der Regel zu geparkt, ein bevorzugter Platz für Baustellen und Mülltonnen, eingeengt durch vorstehende Hecken, voll mit Schlaglöchern, Glasscherben, Pferdemist und ...

Ein Beispiel aus der Rechtssprechung:
Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht

Kommentar: Also effektiv nie !?
Zum Beispiel ist die Benutzung von Radwegen unzumutbar, wenn diese von landwirtschaftliche Fahrzeugen oder Reitern verschmutzt wurden.
Gar lebensgefährlich und damit unzumutbar sind Radwege auf der linken Straßenseite, denn 99% aller Autofahrer rechnen beim Abbiegen oder Einfahren nicht mit Radfahrern aus der entgegengesezten Richtung.

Die Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung regelt einiges zum Thema Radwege: am 1.10.1998 wurde die generelle Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben, was viele selbsternannte Polizisten unter den Autofahren nicht wissen.
Ein Radweg muss (ohne Gegenverkehr) mindestens 1,5 m Breit sein, an Kreuzungen und verkehrsreichen Einfahren eindeutig und besonders gesichert sein, straßenbegleitend sein, das heißt der Radweg darf nicht irgendwo weit abseits der Straße führen. Benutzungspflichtige Radwege müssen an jeder (!) Kreuzung und Einmündung mit einem blauen Radwegschild gekennzeichnet sein. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann ist eine Benutzungspflicht rechtlich zweifelhaft. Also gilt es, die Behörden rechtzeitig auf den von ihnen verzapften Schwachsinn aufmerksam zu machen.
Ausnahmen gelten für Radwege, auf denen Autos parken, sich Baustellen befinden, Schnee und Eis nicht geräumt ist oder sich Laubhaufen und Müllkübel befinden. In diesen Fällen darf zwischen der Benutzung des Radweges und der Fahrbahn gewählt werden.

In der VwV-StVO ist an einer Stelle zum § 2 der StVO eine Ausnahme von Radweg-Benutzungspflicht beschrieben: "Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite (eines Radwegs) beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfasst. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;"

Wenn ein Fahrzeug zu breit bzw. unhandlich für den Radweg ist (Trike, Kinderanhänger) und nur mit Mühe befahrbar ist , dann besteht keine Radweg-Benutzungspflicht; der Radweg ist dann unzumutbar (Urteil des OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291 und BGH, NZV 1995, 144 und VG Berlin, NZV 2001, 317).

Noch ein Beispiel aus der Rechtssprechung: Wer mit seinem Auto auch nur teilweise (z.B. mit den rechten Rädern) einen Radweg zu parkt, darf abgeschleppt werden.

Kommentar: Schön für die Radler - aber leider kennt die Polizei, bzw. die "Kommunale Verkehrs(un-)sicherheit ..." dieses Urteil nicht Parkende Autos verengen nicht nur den Radweg (Mindestbreite!) sondern stellen auch eine unzumutbare Gefahr für den Radler dar, da eine plötzlich geöffnete Autotür das Todesurteil für einen Radler bedeuten kann.


Kreuzen

Frage: Was bedeutet das nebenstehende dreieckige rot weiße Schild mit dem schicken schwarzen Rennrad ?

Vieh

Mögliche Antworten

a) Vorsicht, Radviecher!
Ist nicht ganz richtig ..

b) Vorsicht, die Straße ist von Fahrrädern verschmutzt (Mountainbiker-Ausfahrt).
Gut beobachtet!

StVO §40: Radfahrer kreuzen

Kommentar: Man lernt immer wieder etwas dazu: bisher kannte ich nur kreuzende Segler


Fahrradschild

Frage: Was bedeutet das weiße Schild mit dem schwarzen Rennrad und dem Wort "frei"?

Mögliche Antworten

a) Rad-freie Strecke - was soviel bedeutet wie "freie Fahrt für Autofahrer".

b) Schild vor einer niedrigen Durchfahrt: Autofahrer müssen "Rad frei" weiterfahren, das heißt kein Rad auf dem Dach!

StVO §41: Der so gekennzeichnete Sonderfahrstreifen ist ~ neben anderem Verkehrsarten auch Radfahrern vorbehalten.
... Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Sonderfahrstreifen nicht benutzen.

Kommentar: effektiv nur eine Bereicherung des Schilderwalds, derartige Fahrstreifen sind (fast)immer zugeparkt!


Radfahrer absteigen

Frage: Was bedeutet dieses Zusatzschild ?

Mögliche Antworten

a) Aufforderung zum Abstieg über den Lenker (Aua).

b) Endstation für Radl-Rambos

Beispiel aus der Rechtssprechung:
.... hat keinerlei ordnungsrechtliche Bedeutung.

Man findet es trotzdem an Baustellen, steilen Gefällestrecken oder engen Brücken.

Kommentar: Das Zeichen soll lediglich Haftungsansprüche ausschließen, falls Radler durch ... Schaden erlitten.

Fazit: Als Radfahrer darf man das Schild getrost ignorieren. Aber Augen auf! Es könnte Gefahr drohen.


Frage: Warum fahren einige Radfahrer bei Dunkelheit ohne Licht?

Mögliche Antworten

a) Sie können nicht anders, da die für ein Fahrrad vorgeschriebene Beleuchtungsanlage 50 Jahre alten Vorschriften entsprechen muss, und dieser Schrott funktioniert nun mal nicht zuverlässiger!

b) Warum nicht, denn Autofahrer müssen immer mit unbeleuchteten Verkehrshindernissen rechnen, oder haben Sie schon einmal Wildschweine gesehen, die mit Scheinwerfern über die Straße laufen?

c) Reflektoren sind doch ausreichend, es ist ja ein Z drauf.

StVO §17: Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

StVO §23: Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen ... an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist.

StVZO §67: Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, ... Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung) ...
Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit ... mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades ... kenntlich gemacht sein.
Fahrräder müssen an der Rückseite mit ... mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und 3. einem mit dem Buchstaben Z gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein...
Sämtliche am Fahrrad verwendeten Beleuchtungseinrichtungen müssen ... zugelassen und fest montiert und ständig betriebsbereit sein.
Batteriebeleuchtung ist grundsätzlich nur für Rennräder unter 11 kg zugelassen.

Kommentar: Da wiehert der Amtsschimmel! Umweltbewusste Radler sind das Opfer einer schwachsinnigen Verordnung! Die Forderung nach mindestens zwei um 180° versetzte Speichenrückstrahler lässt jegliche praktischen und mathematischen Kenntnisse vermissen. Auch die Forderung, dass Rückstrahler nicht höher als 600 mm angebracht sein dürfen, beweißt noch einmal den Schwachsinn. Die Sesselfurzer haben noch nie ein Bike gesehen und kennen auch nicht deren Geometrien!

Den Schwachsinn der veralterten Zulassungsvorschrift für Radbeleuchtungsanlagen erkennt man leicht anhand der folgenden Zusammenhänge: Jedes Kind hat die Erfahrung gemacht, dass das Radlicht um so heller ist, je schneller man fährt. Es weiß auch, dass man gar kein Licht hat, wenn man ganz besonders vorsichtig und langsam fährt. Um Hindernisse und Fußgänger rechtzeitig zu erkennen, oder selbst ausreichend gesehen zu werden, muss ein Radfahrer über ein ausreichend starkes Scheinwerferlicht verfügen - ganz besonders bei blendendem Autoverkehr. Aber dazu muss er ausreichend schnell fahren. Dumm ist nur, dass ihm im Falle eines Unfalls sein schnelles Fahren als Schuld vorgehalten wird. Das ist effektiv ein Radfahrverbot bei Dunkelheit!

Ein anderes Beispiel: Fahrradscheinwerfer dürfen maximal nur 10 m weit leuchten, damit sie nicht blenden. Unverständlich ist, dass Kraftfahrzeugscheinwerfer mehr als 4-mal so stark blenden dürfen.

Für Radfahrer gilt bekanntlich eine Radweg-Benutzungspflicht, aber auf Grund der vorgeschriebenen schwachen Scheinwerfer kann ein Radfahrer die Radwegschilder bei Dunkelheit gar nicht erkennen (siehe hier). Offensichtlich gilt die Radweg-Benutzungspflicht nur Tagsüber!?

Fazit: Eine nicht zugelassene, aber zuverlässige Batterie- Beleuchtungseinrichtung ist tausendmal sicherer wie die steinzeitlichen "Lichtmaschinen" und Drähte die im Erstfall gerade einmal wieder einen Wackelkontakt haben! Aber vergesst nicht, ein "Z" drauf zu malen. Man kann sich wirklich fragen wer hier blöd ist: die Vorschriften und ihre Macher oder der Radfahrer der sich dran hält ...

Hier der Link zu einem Bericht des ADFC in dem Nachzulesen ist, wie Politiker die sinnvolle Novelierung der total veralterten Zulassungsordnung für Fahrräder verwässern. Der jetzige Entwurf ist genau so unbrauchbar wie die alte VO. Bleibt nur noch die Frage, welche Lobby dahinter steckt? Anstatt umwelt- und gesundheitsfreundliche Verkehrsmittel zu fördern wird nur bürokratischer Schwachsinn verzapft. Armes Deutschland!

Hier der Link zu einem (Zitat) "humorvollen Videoclip" zum Thema mangelhafte Fahrradbeleuchtung im Fahrradportal.


Frage: Warum werden Radfahrer häufig von Autofahrern übersehen?

Mögliche Antworten

a) Viele Autofahrer haben noch nie auf einem Fahrrad gesessen. Sie sind sich deshalb ihres oft grob fahrlässigen Verhaltens gar nicht bewußt.

b) Man kann doch nicht von Autofahrern verlangen, dass sie ihre coole Sonnenbrille abnehmen, nur wegen der paar Radfahrer und Fußgänger. Und Autos sieht man Dank der eingeschalteten Scheinwerfer auch mit Sonnenbrille!

c) Wenn alle Auto- und Motorradfahrer tagsüber mit Licht fahren, dann müssen es die Radfahrer auch.

StVO §23: Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
StVO §17 (3): Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich1), dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.

1) Kommentar: Einige Autofahrer sind offensichtlich ständig benebelt und fahren deshalb grundsätzlich immer mit Licht.

Dies scheint eine ansteckende Seuche zu sein, getreu dem Leitsatz: Licht an - Hirn aus! Und einige Politiker haben noch nie selber auf einem Fahrrad gesessen, denn sonst würden sie diesen Schwachsinn nicht auch fordern. Welche Lobby hier im Spiel ist kann man sich ja denken ...

Die Schwachen im Straßenverkehr sind die Opfer des Tagfahrlichts, weil sie so noch häufiger übersehen werden!

Mehr Argumente zum Nachdenken über diesen Schwachsinn gibt es beim ADFC.

Hier könnt ihr die Erfahrungen der Österreicher mit dem Tagfahrlicht-Schwachsinn lesen, sowie Argumente, warum eine generelle Tagfahrlichtpflicht schlecht für die Umwelt ist.


Frage: Warum tragen manche Radfahrer bunte Hemdchen mit Werbung darauf (auch als Papageien Dress bekannt) und fahren nebeneinander?

Mögliche Antworten

a) Sie sind so etwas wie rollende Litfaßsäulen: Mit der Werbung auf dem Dress wird der Kredit für das Rad abgestottert. Je mehr der Verkehr behindert wird, desto besser der Werbeeffekt. Ist doch Logisch!

b) Sie zeigen so ihre Verbundenheit, denn Händchen halten ist ihnen beim Radfahren zu gefährlich.

c) Auf Grund der bunten Hemdchen sind sie sofort als Gruppe erkennbar und dürfen dann nebeneinander fahren.

StVO §2 (4): Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung (als Radweg) gekennzeichnet ist.
StVO §27 Verbände: ... Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. ...

Kommentar: ... die restlichen 13 Radler gingen bereits verloren, das haben die zwei nur noch nicht gemerkt.
Jeder kennt doch das alte Kinderlied:
15 kleine Bikerlein, einer fiel in den Gulli rein
14 kleine ...
... dann waren es nur noch 2.

Kommentar: Viele Bürokraten und Politiker kennen keine anderen Radfahrer. Für Werberummel sind die bunten Radler immer gut. Dazu werden ganze Straßenzüge gesperrt und die Zeitungen sind voll damit. Aber wer zum Schutz der Umwelt ein Rad benutzt, der wird ignoriert, behindert und beschimpft.


Geinsamer Fuß- und Radweg

Frage: Was bedeutet das blaue runde Schild mit Mutter und Kind sowie dem Rennrad darunter?

 

Mögliche Antworten

a) Mütter nehmt eure Kinder an die Hand! Und Vorsicht vor Rennradfahrern! Besonders vor denen, die sich keine Glocke leisten können. Und bremsen können die schon gar nicht.

b) Vorsicht, Unterführung mit geringer Höhe, Radfahrer müssen absteigen damit sie sich nicht den Kopf anstoßen.

c) Frauen und Kinder müssen zu Fuß weiter gehen.

StVO §41: gemeinsamer Fuß- und Radweg

Beispiel aus der Rechtssprechung:

~ Fußgänger, die einen "Gemeinsamen Geh- und Radweg" benutzen, brauchen nicht fortwährend nach Radfahrern, die etwa von hinten herankommen können, Umschau zu halten. Sie dürfen darauf vertrauen, dass Radfahrer rechtzeitig durch Glockenzeichen auf sich aufmerksam machen, um dann aber eine Passage freizugeben.

StVZO §64 a Einrichtungen für Schallzeichen: Fahrräder ... müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein ..

Kommentar: Offenbar reicht es bei vielen Radlern nicht mehr für eine Glocke. Aber wenn ein Radler trotzdem vorschriftsmäßig ein Glockenzeichen gegeben hat, dann reagieren Fußgänger wie folgt:
a) 20% gar nicht (sind offensichtlich taub),
b) 30% rennen wie die aufgescheuchten Hühner umher, so dass man sich als Radler aus Mitleid für das Klingeln entschuldigen muss.
c) 30% können sich nicht entscheiden, ob sie den Weg nach rechts oder links frei machen sollen. Wenn sie zu zweit sind, dann flüchtet der links gehende nach rechts und der rechts gehende nach links. Wenn sie besonders schlau sind, dann lassen sie in der Mitte eine schmale Gasse frei, so dass der Radler erst recht nicht vorbei kommt.
d) 10% schauen hilflos umher, weil der Tretmienenleger (Hund) gerade an einer 10 Meter langen Leine auf der anderen Seite des Weges im Gebüsch fest hängt,
e) 10% sind entsetzt, weil es der Radler so eilig hat.

Trotzdem: wer als Radfahrer Fußgänger oder langsamere Radfahrer ohne ausreichenden Seitenabstand und Warnzeichen überholt, handelt grob fahrlässig!

Den lebensgefährlichen Schwachsinn der Radwegbenutzungspflicht dokumentiert die folgende Situation: Feuchtes Wetter und Dunkelheit, gemeinsamer Rad- und Fußweg auf der linken Straßenseite, die entgegenkommenden Autos blenden auf Grund des asymetrischen Abblendlichts den Radfahrer so extrem, dass er einen Fußgänger übersieht und schwer verletzt. Das Gericht wird den Radfahrer verurteilen, da er auf Grund der unsicheren Verkehrssituation nicht angehalten hatte.
Fazit: Da die entgegenkommende Autoschlange unendlich ist, bleibt dem Radfahrer nichts anderes erspart als die Straße zu benutzen. Oder ist das ein effektives Fahrverbot für Radfahrer bei Dunkelheit?

Kommentar: Gemeinsame Fuß- und Radwege bieten weder für Fußgänger noch für Radfahrer Sicherheit: Man muss als Radfahrer zwangsläufig damit rechnen dass sich Fußgänger nicht an die Verkehrsvorschriften halten (z.B. gegenseitige Rücksichtnahme). Trotzdem ist der Radfahrer immer der Dumme wenn es darum geht, Schuldige zu finden.


Geinsamer Fuß- und Radweg

Frage: Was bedeutet dieses Zusatzschild?

Mögliche Antworten

Radfahrer sind hier unerwünscht

Kommentar: Das Schild ist eigentlich überflüssig, da schon allein der STVO §1 zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordert. Aber hier waren eindeutig Radfahrerfeindliche Verkehrsplaner am Werk. Man findet derartige Schilder z.B. in der Gegend von Bad Tölz im Bereich der Isar. Auf der Straße ist das Radfahren verboten und auf anderen Wegen sind Radfahrer unerwünscht ...


Geinsamer Fuß- und Radweg

Frage: Was bedeutet das blaue runde Schild mit Mutter und Kind sowie dem Rennrad daneben?

Mögliche Antworten

a) Ist da überhaupt ein Unterschied zum vorher gezeigtem Verkehrszeichen?

Kommentar: Ja - da ist ein Unterschied - auch wenn ihn 99% aller Mitbürger nicht kennen! Die Schilder könnten aus Schilda stammen...

StVO §41: getrennter Fuß- und Radweg

Beispiel aus der Rechtssprechung:

Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als "Mauer" zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. .... Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig.

Kommentar: Da auch die Fußgänger das Schild nicht kennen, laufen sie genauso auf dem Fahrradweg - und was dann? Der Radfahrer ist wieder der Dumme. Also ist das Ganze nur eine Bereicherung des Schilderwaldes!


Frage: Warum tragen nicht alle Radfahrer keinen Helm?

Mögliche Antworten

a) Unverständlich - Radfahrer haben weder eine Knautschzone noch einen Airbag!

b) Wo nichts drin ist, da braucht auch nichts geschützt werden ...

Beispiele aus der Rechtssprechung:

Nach einem Unfall sind Radler nicht für ihre eigenen Verletzungen mitverantwortlich, nur weil sie keinen Helm getragen haben. Radfahrer seien nicht gesetzlich verpflichtet, einen Kopfschutz zu tragen. Deshalb könne ihnen der Verzicht auf einen Helm nicht zur Last gelegt werden.

Kommentar: Es muss jeder selbst entscheiden ob er mit oder ohne Helm fahren will. Ein Helm bietet ohnehin keinen Schutz gegenüber rücksichtslosen Autofahrern. Um die Anzahl der Kopfverletzungen ALLER Verkehrsteilnehmer zu senken müsste als erstes eine Helmpflicht für Autofahrer eingeführt werden ...


Frage: Warum fahren manche Autofahrer ihr Fahrrad mit dem Auto spazieren?

Mögliche Antworten

a) Sie testen gerade den CW-Wert des Fahrrads.
b) Haben Sie schon einmal ein Schiff ohne Rettungsboot gesehen?
c) So kann man mit dem neuen Fahrrad am besten angeben.
d) Damit demonstrieren die Leute ihr krankes Umweltbußtsein: wenn man wollte, dann könnte man mit dem Rad fahren, aber eigentlich will man ja nicht ...
e) Damit können sie sich gegen Drängler verteidigen, bei Bedarf läßt man dem Drängler das Gebilde in die Windschutzscheibe knallen.

Kommentar: diesen Leuten kann keiner helfen!

Echte Radsportler würden ihren Bike das nicht zumuten!

Die wollen nicht verstehen, dass ein Fahrrad ein umweltfreundliches Verkehrsmittel ist und dass man es gleich ab der Haustür benutzen kann.

Absolut "krank": ein Auto mit "integriertem" Fahrradträger ...

§22 StVO (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.


Frage: Was bedeutet das gelbe Schild mit dem schwarzem Rennrad und dem verbogenen Pfeil ?

Mögliche Antworten

a) Der Radweg zur Post biegt gleich nach rechts ab.

b) Rennfahrer mit gelbem Trikot müssen rechts abbiegen.

StVO §41: Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten

Kommentar: Weil Radfahrer so schnell unterwegs sind, könnten sie schon einmal das Abbiegen übersehen ;-)
Oder - der Schilderwald ist immer noch zu übersichtlich! Es grüßt die Lobby der Schilderfabrikanten. Das Schild findet man meist an Stellen an denen der Zwangs-Radweg die Straßenseite wechselt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müsste an diesen Stellen eine Tempo 30 Begrenzung sein, aber so dürfen Autofahrer ungebremst weiter rasen.


Frage: Warum halten Autofahrer/innen beim Überholen von Radfahrern so wenig Seitenabstand?

Es gibt erschreckend viele Radfahrer die von einem Auto gestreift wurden.

Mögliche Antworten

a) Das Auto ist größer als ihr Verstand ....

b) Diese Autofahrer sind auf mindestens einem Auge blind und können deshalb keine Abstände schätzen.

c) Wenn der Verkehr fliessen soll, dann müssen Radfahrer von der Straße gedrängt werden.

d) Sie bremsen nur für Tiere!

§5 (4) der StVO verlangt einen "ausreichendem Seitenabstand".
Aber was ist ausreichend? Gerichtsurteile verlangen regelmäßig einen seitlichen Abstand von 1,5 bis 2 Meter. Gerade an Steigungen ist mit größeren Schwankungen von Radfahrern zu rechnen, so dass hier 2 Meter notwendig sind. (Das ist effektiv soviel wie ein Auto!)

Kommentar: Radfahrer sind oft selber schuld wenn sie ganz rechts fahren und so die Autofahrer dazu verleiten sich trotz Gegenverkehr noch an ihnen vorbei zu quetschen. Eigentlich sollte jeder Radfahrer sich eine Warnkelle an die linke Lenkstange montieren um so die Autofahrer zum Nachdenken zu zwingen! Hilfreich sind auch kleine vorsichtige Schlencker um Autofahrer zu warnen.

Kommentar: Das Rechtsfahrgebot verlangt nicht von Radfahrern so weit rechts zu fahren, dass sie jeden Gulli testen müssen. Bei parkenden Autos muss der Radfahrer mit plötzlich geöffneten Türen rechnen. Ein Seitenabstand von 1 Meter ist somit immer notwendig. Rein rechtlich steht dem Radfahrer (genau so wie dem Autofahrer) die gesamte Fahrbahnbreite zur Verfügung.


Frage: Muss ein Radfahrer beim Abbiegen die Hand heraushalten?

Mögliche Antworten

a) Ja, damit der nachfolgende Autofahrer sehen kann auf welcher Seite er überholen kann.

b) Nein, es ist ein viel zu hohes Risiko mit nur einer Hand am Lenker zu fahren!

§ 9 Abs. 1 StVO schreibt vor, dass das Abbiegen rechtzeitig und deutlich anzukündigen ist. § 67 StVZO erlaubt keine Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) am Fahrrad.

Kommentar: Also bleibt nur der ausgestreckte Arm. Schon allein zur eigenen Sicherheit muss der nachfolgende Verkehr die Absicht des Abbiegens klar erkennen. Aber mit nur einer Hand am Lenker zu bremsen oder gar abzubiegen ist grober Leichtsinn. Ein rechtzeitiges Handzeichen, dann aber wieder beide Hände an den Lenker!

Kommentar: Als Radfahrer darf man sich nicht darauf verlassen, dass ein Autofahrer trotz unklarer Verkehrssituation NICHT überholt.


Frage: Warum überholen einige Autofahrer kurz vor dem Rechtsabbiegen noch einen Radfahrer?

Mögliche Antworten

a) Der Autofahrer ist stets schneller als der Radler und braucht deshalb keine Rücksicht nehmen.

b) Wenn der Radfahrer auffährt oder stürzt, dann ist es seine eigene Schuld. Erklärung: Rechts Überholen ist verboten. Das gilt auch für Radfahrer!

§5 (4) der StVO fordert, dass der Überholte beim Wiedereinscheren nicht behindert werden darf.

Kommentar: Das gilt auch für überholte Radfahrer. Auffallend ist, dass ältere Autofahrer diese Regel offensichtlich nicht kennen. Die Glatze oder grauen Haare erkennt man als Radfahrer erst dann, wenn man schon auf der Motorhaube liegt. Dies ist leider eine wiederholte Erfahrung!
Das schlimmste ist, dass sie sich dabei im Recht fühlen und das nächste Mal wieder Radfahrer gefährden! Ist das Altersstarsinn oder pure Dummheit?


Gegenverkehr

Frage: Was bedeutet das weiße Schild mit dem schwarzem Rennrad und den auf und ab Pfeilen ?

Mögliche Antworten

a) Vorsicht, die folgende Wegstrecke ist so schlecht, dass das Rad springen / abheben kann.

b) Achtung Hindernis! Radfahrer müssen ihr Rad darüberheben.

StVO §41: Zusatzschild zur Einbahnstraße: Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen.


Frage: Was bedeutet das nebenstehende runde rot-weiße Schild mit dem schwarzen Rennrad ?

Mögliche Antworten

a) Vorsicht, schlechte Wegstrecke (viele Schlaglöcher). Nicht zu empfehlen für Rennräder.

b) Das Schild zeigt ein Herrenrad, die Durchfahrt ist für Männer verboten! Nach den Frauenparkplätzen gibt es jetzt endlich auch Frauenradwege!

StVO §41: Verbot für Radfahrer


Frage: Warum werden Radfahrer, die schneller als Autofahrer vorwärts kommen als Radl-Rambos beschimpft ?

Mögliche Antworten

a) Einige Autofahrer sind schlechte Verlierer, sie müssen immer öfter erkennen, dass viele teuer bezahlte PS keine Garantie für schnelles Vorwärts kommen sind.

b) siehe "Neulich im Videotext"

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten NUR für Kraftfahrzeuge. Jedoch gilt die allgemeine Regel, dass niemand schneller fahren darf, als es "der Verkehrssituation angemessen ist". Dies kann zum Beispiel Folgen haben, wenn Fußgänger zu schnelle Radfahrer zu spät wahrnehmen.

Kommentar: Schnellfahren OHNE Klingel kann teuer werden ...

Andere Beispiele aus der Rechtssprechung:

Bei dichtem Verkehr genügt es, wenn ein Radfahrer nur 40 cm Seitenabstand zu parkenden Autos einhält. Kommt es zu einer Kollision mit einer vom Autofahrer geöffneten Autotür, dann trifft den Autofahrer die alleinige Schuld.

Ein Radfahrer, der als erster zu einer engen Stelle der Fahrbahn kommt, hat Vorfahrt. Ein entgegenkommendes Auto muss dann mindestens einen Meter Seitenabstand zu dem Radler halten können. Ist der Abstand wegen des Engpasses nicht möglich, muss der Autofahrer warten.


Frage: Warum dürfen Radfahrer (während der Fahrt) kein Handy benutzen?

Mögliche Antworten

a) Das Verbot dient in erster Linie zur Einschränkung des Radkurier-Unwesens :-(

b) Das ist wie das Handy-Verbot an Bord von Flugzeugen: Die elektromagnetischen Strahlungen des Handy würden die empfindliche Board-Elekronik des Drahtesels stören. Hierdurch könnte zum Beispiel das Antiblockier-System (ABS) des Vorderrades blockieren, was unweigerlich zum (Ab-)Sturz (Abstieg über den Lenker) führen würde. Alles klar!? ;-)

... konnte mir bis Heute keiner plausibel erklären.
Demnächst wird wohl auch noch das Benutzen einer Trinkflasche verbieten.
Widersprüchlich ist, dass ein Radfahrer zum Abbigen die Hand vom Lenker nehmen soll ...


Geinsamer Fuß- und Radweg Reiter

Frage: Warum benutzen und verschmutzen
Reiter Fuß- und Radwege?

Mögliche Antworten

a) Es heißt doch gemeinsamer Fuß- und Radweg. Das Pferd geht doch zu Fuß!
b) Das darf man einem Reiter nicht übel nehmen! Er kenn nun einmal keine anderen Wege. Wo anders würde er sich doch verirren.
c) Auch Reiter müssen sparen. Sie überlassen so das Ausmisten des Stalls einfach der öffentlichkeit.
d) Was heißt hier Radweg verschmutzen? Pferdemist ist Biodünger. Die Radfahrer sollen sich doch nicht so anstellen! Die können sich doch den Mist von den Beinen kratzen und in die Blumentöpfe streuen.

§1 der Straßenverkehrs-Ordnung
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
StVO §28 Tiere
(2) Für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.
StVO §32 Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.

Hoffentlich sagt das endlich einer den Pferden! Reiter sind eh vollkommen überfordert. Sie müssen aufpassen, dass sie nicht vom Pferd fallen. Sie können deshalb auch nicht sehen, wenn das Pferd etwas verliert.
Die letzten Worte eines Reiters: "Nach mir die Pferdeäpfel"

Da Reiter keine Rücksicht auf Radwege nehmen, gilt in diesen Fällen die Radweg-Benutzungspflicht nicht ...


Das Allerletzte: zum Radfahren nach Helgoland !

ist laut StVO §50 verboten ...

Kommentar: Dieser Paragraph beweißt die sinnlose Regelungswut!
Das Verbot ist doch wohl vollkommen überflüssig! Da will doch eh keiner hin,
denn es gibt viel schönere Inseln, und das nicht nur zum Radfahren!

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